Kommentar zum Strafbefehl gegen Dr. Sabine Schiffer

Wenn in Deutschland angefangen wird, Menschen aufgrund ihrer Meinungsäußerung zu bestrafen, muss man sich fragen: was läuft schief in unserem Rechtsstaat?

Als ich die Nachricht über die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 6000 € bzw. einer 2-monatigen Haft an Dr. Sabine Schiffer hörte, war ich fassungslos.

Um den Sachverhalt zu verstehen: Sabine Schiffer, eine Erlanger Medienwissenschaftlerin, äußerte in einem Interview, dass man den Schuss des Polizeibeamten auf Marwa El-Sherbinis (möge Allah mit ihr barmherzig sein) Ehemann auf mögliche rassistische Hintergründe hin untersuchen solle.

Das erschreckende ist, dass hier augenscheinlich sogar die Vermutung einer Möglichkeit unter Strafe gestellt wird. Jeder Mensch hat ein grundgesetzlich verankertes Recht auf Meinungsfreiheit, ein Recht, welches gerade in einer demokratischen Rechtsordnung als hohes Gut und Bürgerrecht erachtet wird. Es darf nicht sein, dass man nunmehr Angst vor einer Strafverhängung haben muss, wenn man seine Meinung kundtut.

Ich möchte an dieser Stelle an den Karikaturenstreit erinnern, bei dem Beleidigungen und Verleumdungen gegen den Propheten Muhammad1) der Gepriesene; der Verherrlichte; der Prophet des Islams; der Gesandte Gottes und letzter aller vom Schöpfer entsandten Propheten an alle Menschen 2) 47. Sure des Korans; 38 Verse; offenbart in Medina (Friede und Segen auf ihm) als Meinungsfreiheit dargestellt und verharmlost wurden.

Angesichts dieses Vorfalls, stellt sich mir die Frage, mit welchem Maß hier gemessen wird und was die zukünftige Entwicklung mit sich bringt, wenn selbst die Justiz nicht den Anforderungen der  Unabhängigkeit gerecht wird?

Deshalb stellen wir uns gegen solch eine Diskriminierung gegenüber Frau Schiffer und vertrauen darauf, dass unsere Gerichte, die Sachlage unabhängig und gemäß den rechtsstaatlichen Grundsätzen neu bewertet.