Die MJD ist eine unabhängige Jugendorganisation, die von Jugendlichen für Jugendliche gegründet wurde und sich als eine deutsche Organisation von jungen deutschen Muslimen versteht. Trotz der kulturellen und ethnischen Vielfalt unter den Mitgliedern der MJD, ist Deutschland Heimat und Lebensmittelpunkt zugleich. Dies drückt sich insbesondere darin aus, dass bei allen MJD Aktivitäten deutsch Umgangs- und Veranstaltungssprache ist.
Das Bekenntnis zu den demokratischen Grundprinzipien, zum staatlichen Gewaltmonopol und zur rechtsstaatlichen Ordnung gehören zu unserem Selbstverständnis. Die MJD vermittelt diese Prinzipien in ihren Veranstaltungen und Kursen genauso selbstverständlich wie das Bekenntnis zur absoluten Gewaltfreiheit. Darüberhinaus setzt sich die MJD aktiv für eine lebendige Diskussion dieser Themen mit christlichen und jüdischen Jugendorganisationen ein. Als Teil der demokratischen Grundprinzipien sehen wir das Grundrecht auf Religionsfreiheit, das wir jedem Menschen weltweit ungeachtet seiner Religionszugehörigkeit, zuerkennen. Auf dieses essentielle Grundrecht berufen wir uns in unserer religiösen Ausrichtung, fühlen uns allerdings vom Verfassungsschutz in diesem beschnitten.
Im Oktober 2005 veröffentlichte das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (Verfassungsschutz BW) eine Internetmeldung mit Bezug zur Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD). Gegenstand der Meldung war eine Besprechung des Buches „Ratschläge an meine jungen Geschwister“ des türkischen Autors Mustafa Islamoglu, das der Buchverlag der MJD verlegt hatte. In dem Bericht wird der MJD unterstellt, ihren Mitgliedern anzuraten, sich nicht der Gesellschaft, in der sie leben, anzupassen, sondern diese nach den eigenen Vorstellungen umzuformen. Es wurde somit auch der Vorwurf erhoben, dass die MJD die Gesellschaft islamisieren wolle.
Wie bereits in einer ausführlichen Stellungnahme von uns dargelegt, lässt sich hierzu grundsätzlich sagen, dass unserer Meinung nach allein die Lektüre des Buches „Ratschläge an meine jungen Geschwister“ ausreicht, um festzustellen, dass das Buch keinerlei politische Aussagen macht. Es widmet sich ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und spricht Themen wie Charaktereigenschaften, gutes Benehmen, Umgang mit den Menschen, usw. an. Die Aussagen und damit die Vorwürfe aus der Meldung des Verfassungsschutzes kommen dadurch zustande, dass konsequent und mit fraglicher Absicht Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und dann hintereinander weg so zusammengesetzt werden, dass ein scheinbar gewünschtes Ziel erreicht wird, sprich, dass dem Buch eine bestimmte Aussage zugeschrieben wird.
Am 27.5.2010 war diese ursprüngliche Meldung des Verfassungsschutzes BW nicht mehr online verfügbar. Der Grund ist für uns nicht ersichtlich, wir vermuten aber, dass unsere ausführliche und die unhaltbaren Vorwürfe widerlegende Stellungnahme beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg eine Neubewertung der Meldung veranlasst haben dürfte.
Das in der oben genannten Internetmeldung des Verfassungsschutz BW besprochene Buch war, wie weiter unten näher erläutert wird, indirekt Gegenstand der erstmaligen Erwähnung der Muslimischen Jugend im Verfassungsschutzbericht des Landes im Jahre 2005. Seitdem wurde die MJD in den Berichten der Jahre 2005 bis 2009 erwähnt.
Neben Baden-Württemberg ist die MJD in den Berichten zweier weiterer Bundesländer erwähnt: Hessen (2007-2009) und Bayern (2008-2009). Hier werden allerdings im Wesentlichen ganze Passagen aus den Berichten des Landes Baden-Württemberg übernommen. Daher konzentrieren wir uns in dieser Stellungnahme auf die Aussagen und Vorwürfe des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg, wie sie in den Berichten zu finden sind.
Die Vorwürfe aus den genannten Berichten lassen sich wie folgt zusammenfassen.
A. Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Buch „Ratschläge an meine jungen Geschwister“ von M. Islamoglu
B. Zitate von Personen und anderen Organisationen
a) Zitat von Muhammad1) der Gepriesene; der Verherrlichte; der Prophet des Islams; der Gesandte Gottes und letzter aller vom Schöpfer entsandten Propheten an alle Menschen
2) 47. Sure des Korans; 38 Verse; offenbart in Medina Siddiq Borgfeldt
b) Beziehung zu Gelehrte wie z.B. Qaradawi
C. Mitgliedschaft der MJD in der FEMYSO
D. Spendenaufrufe der MJD
E. Nähe der MJD zur IGD / Muslimbruderschaft
F. Vorwurf die MJD vertritt einen Absolutheitsanspruch
A. Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Buch „Ratschläge an meine jungen Geschwister“ von M. Islamoglu
Wie bereits einleitend erwähnt, wurde die MJD erstmalig in einem Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg im Jahre 2005 erwähnt, und zwar in einem eigenen Unterabschnitt im Kapitel zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD). Seite 44 des Berichtes ist unten aufgeführt:
Der Verfassungsschutz beschreibt die MJD als der „IGD nahe stehend“. Der MJD wird in diesem Bericht unterstellt, „ihre Vorstellung einer Abkehr vom verfassungskonformen demokratischen Rechtstaats“ zu konkretisieren, „indem sie – mit dem Ziel, eine Aversion gegen die weltliche geprägte Umgebung zu wecken – Appelle an muslimische Jugendliche richtet“. Anschließend werden aus dem Zusammenhang gerissene Zitate aus dem Buch „Ratschläge an meine jungen Geschwister“ aufgeführt.
Inhaltlich geht unsere bereits erwähnte Stellungnahme auf die „Vorwürfe“ im Zusammenhang mit dem Buch ein. Folgendes lässt sich im Zusammenhang mit der Erwähnung im Bericht 2005 sagen bzw. dem Verfassungsschutz BW vorwerfen:
- Die MJD hat noch nie und in keiner Weise die „Vorstellung einer Abkehr vom verfassungskonformen demokratischen Rechtstaats“ entwickelt. Insofern kann sie diese auch schwerlich über einzelne zusammenhanglose Zitate aus einem Buch eines ausländischen Autors konkretisieren. Hier unterstellt der Verfassungsschutz BW der MJD unbegründet Verfassungsfeindlichkeit, ohne auf die zahlreichen Aktivitäten und direkten Aussagen der MJD einzugehen.
Die MJD hat lange vor den Diskussionen rund um die Fragen der Partizipation und Intergration von Migranten klargestellt und kommuniziert, dass wir uns als Migranten im Allgemeinen und als Muslime im Speziellen nicht nur als Teil dieser Gesellschaft, sondern als Deutsche sehen und uns deshalb aktiv und fördernd einbringen möchten. Warum die Tatsache, dass wir eine der ersten Organisationen sind, die diesen Gedanken in nahezu allen Vereinsaktivitäten vermittelt hat und weiterhin vermittelt, ausgeblendet wird, erscheint uns sehr fraglich. - Die Appelle, die hier als direkte Aussage der MJD dargestellt werden, sind Zitate aus dem bereits erwähnten Buch „Ratschläge an meine jungen Geschwister“, werden hier aber nicht als solche gekennzeichnet. Die Quellenangabe zu diesen Zitaten nennt vielmehr, wie im unteren Ausschnitt der Seite erkennbar ist, die Zeitschrift „Al-Islam“ als Quelle, die laut dem gleichen Bericht, der IGD zuzuordnen ist. In dieser Zeitschrift hat die MJD keinerlei „Appelle an muslimische Jugendliche“ gerichtet. Vielmehr kann der Verfassungsschutz BW anhand dieser falschen Quellenangabe eine Nähe der MJD zur IGD herstellen.
Auf diesen als grob fahrlässig einzustufenden Fehler haben wir in einem persönlichen Gespräch mit dem Leiter der Kompetenzgruppe Islamismus vom Verfassungsschutz BW hingewiesen, ohne dass dieser in diesem Bericht korrigiert wurde.
Siehe Seite 44 des Jahresbericht 2005 des Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Im Jahresbericht 2006 werden das Buch „Ratschläge an meine jungen Geschwister“ als Quellenangabe und Zitate hieraus erstmals explizit erwähnt. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der MJD eine uns unbekannte Stiftung (AKEV) erwähnt, dessen Führung nach Aussagen des Verfassungsschutzes Mustafa Islamoglu innehat, und von deren Homepage zitiert wird.
Die Interpretation dieses ohne ausreichende Quellenangabe (es heißt lediglich „Internetauswertung vom 24. November 2005“) angegebenen Zitats einer Stiftung, die uns nicht bekannt ist und die, wie wir vermuten, in der Türkei ansässig ist, wird direkt auf die MJD bezogen. Auf diese Weise wird der MJD ein Vorwurf über ein Zitat gemacht, dass in absolut keinem Zusammenhang mit der MJD steht. Wir halten diese Vorgehensweise und damit auch die hierauf basierenden Interpretationen in Bezug auf die MJD für unhaltbar.
Im Jahresbericht 2008 wird die Stellungnahme der MJD zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Buch nur beiläufig und ohne direkte Quellenangabe erwähnt. Uns stellt sich die Frage, warum dies vermieden, und so dem Leser die Möglichkeit sich ein vollständiges Bild zu machen, genommen wird. Wie bereits weiter oben erwähnt, findet sich die ursprüngliche Internetmeldung des Verfassungsschutzes zu diesem Buch nicht mehr online. Wir vermuten einen Zusammenhang mit unserer Stellungnahme, die die zweifelhafte Vorgehensweise des Verfassungsschutzes sehr gut nachvollziehbar und ohne Restzweifel aufdeckt.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass die MJD e.V. nicht mit denselben Maßstäben beurteilt wird, wie andere Organisationen. Es ist nicht möglich, die MJD als Herausgeber für jeden Gedanken, den der Autor im und sogar außerhalb des verlegten Buches gemacht hat, verantwortlich zu machen. Würde man dieses Kriterium anlegen, müsste man Kirchen, die beispielsweise Bücher von Martin Luther herausbringen, automatisch mit Antisemitismus in Verbindung bringen. Dies geht natürlich nicht.
Abschließend möchten wir auf das bereits 2007 weitergeleitete Gutachten von Prof. Dr. Werner Schiffauer aufmerksam machen, indem er das Buch für „apolitisch“ bezeichnet und dem Verfassungsschutz BW eine „voreingenommene Lesart“ bescheinigt.
B. Zitate von Personen und anderen Organisationen
Bedauerlicherweise zieht sich diese Vorgehensweise konsequent durch alle Beiträge des Verfassungsschutzes zur MJD durch.
a) Zitat von Muhammad Siddiq Borgfeldt
So wird beispielsweise in den Berichten der Jahre 2007 und 2009 ein Zitat von Muhammad Siddiq Borgfeldt aufgeführt, in dem er sich zu „Gott als einzige Quelle aller Gesetze“ äußert.
Der Verfassungsschutz bezeichnet Muhammad Siddiq Borgfeldt als „Gründer der MJD“. Hr. Borgfeldt war lediglich im Gründungsjahr(1994) der MJD vorrübergehend als Vorsitzender gewählt und schon allein aus diesem Grund ist es deutlich unangebracht die gesamte MJD für dieses Zitat, dessen genauer Kontext verschwiegen wird, verantwortlich zu machen.
Hinzukommt, dass das Zitat im Bericht von 2007 keinerlei Quellenangabe enthält, sondern lediglich den Hinweis: „Internetauswertung 20. August 2007“. Im Bericht von 2009 wird erwähnt, dass das Zitat aus einem Artikel „Weltanschauung und Leben im Islam“ von Muhammad Siddiq Borgfeldt stammt. Nach unserer eigenen Internetrecherche stammt das Zitat aus einem Vortrag, der im April 1986 in Darmstadt gehalten worden ist, d.h. lange bevor die MJD gegründet wurde.
b) Beziehung zu Gelehrten wie z.B. Qaradawi
Im Jahresbericht 2009 des Verfassungsschutz Hessen wird der MJD vorgeworfen sich zu den Positionen des von Al-Qaradawi geleiteten ECFR (European Council for Fatwa and Research) zu bekennen. Dabei wird Al-Qaradawi vorgeworfen islamistische Positionen zu vertreten und der MJD wird unterstellt, empfohlen zu haben, sich bei allen Fragen zur islamischen Rechtsauslegung nach ihm zu orientieren.
Die MJD hat allerdings nie behauptet, dass Qaradawi für sie eine wichtige Autorität ist. Die MJD hat sich lediglich in einzelnen Fragen aus den weiter unten erwähnten Gründen auf den ECFR bezogen, insbesondere der Frage des Reisens, der Erlaubnis von Musik und der Teilnahme an Wahlen, weil der ECFR hierzu befriedigende Antworten gibt. In Fragen auf die wir uns nicht auf ihn beziehen, haben wir also erkennbar eine eigene Position oder die Thematik beschäftigt uns als Deutsche Jugendorganisation vorrangig nicht, aas vor allem bei außenpolitischen Themen der Fall ist.
Was uns als muslimische Jugendorganisation zudem sehr wundert ist, wie schnell in Schubladen gedacht wird und wie schnell Bezüge zu ägyptischen oder türkischen Gelehrten und Gruppen aufgebaut werden, sobald man eine Meinung übernimmt oder eine Schrift übersetzt. Alle Vorwürfe die z.B. von einzelnen Verfassungsschutzämtern erhoben werden zielen auf genau dieses Vorgehen ab. Es wird nicht unsere Arbeit und das, was wir sagen betrachtet, sondern umständlich über einzelne Zitate ein den Tatsachen widersprechender Gesamtzusammenhang konstruiert.
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) wird schließlich auch nicht aufgefordert, Position zu den Prügelvorwürfen, die gegen Bischof Walter Mixa erhoben wurden oder zu den jüngsten Misshandlungsskandalen, zu beziehen.
Daher betrachten wir es als äußerst fragwürdig, wieso ein Gelehrter oder ein Autor, die beide deutlich über 50 J. alt sind, und in der arabischen Welt (Al-Qaradawi) oder in der Türkei (Islamoglu) leben, mit ihren unabhängig von der MJD geäußerten Zitaten und weder von der MJD zitierten Aussagen, für den Verfassungsschutz eher das Selbstverständnis des deutschen Jugendvereins widerspiegeln als der Vorstand, die direkten Schriften oder die Homepage der MJD.
C. Mitgliedschaft der MJD in der FEMYSO
Im Jahresbericht 2007 wird der MJD die Mitgliedschaft bei dem Forum of European Muslim Youth and Student Organisations (FEMYSO) vorgeworfen. Gerade zu bizarr erscheint die Verbindung die über die FEMYSO zur Islamic Foundation in Leicester/Großbritannien und dann zu Maududi und Qutb und ihren Konzepten, die in keiner Weise mit der FEMYSO und der MJD zu tun haben, konstruiert wird.
Dass die FEMYSO auf Betreiben und mit Unterstützung der schwedischen Regierung gegründet wurde und fortan Unterstützung der EU erfährt und sie ein breites Spektrum unterschiedlicher muslimischer Jugendorganisationen aus ganz Europa abdeckt, wird allerdings verschwiegen, ebenso dass die MJD mit ihrer Mitgliedschaft einen Beitrag zur europäischen Integration der muslimischen Jugendverbände leistet.
D. Spendenaufrufe der MJD
Aus einem Aufruf der MJD zur Solidarität mit den Menschen in Gaza versucht der Verfassungsschutz, wie in anderen Fällen auch, der MJD über mehrere Ecken eine Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas herzustellen . Dabei wird einfach ohne Angabe von Belegen die Behauptung aufgestellt, Islamic Relief stünde mit der ägyptischen Muslimbruderschaft in einer engen Beziehung.
Diese Argumentationslinie des Verfassungsschutzes über mehrere Ecken ist weit hergeholt. Wir haben weder Kontakt zur Muslimbruderschaft noch zur Hamas. Ein humanitärer Spendenaufruf für Menschen, die sich nachweislich und massiv in einer humanitären Notsituation befanden und befinden, für einen solchen Vorwurf zu missbrauchen, ist ungebührlich.
Die MJD fordert ihre Mitglieder und Jugendliche auf, ihrer sozialen und menschlichen Verantwortung gerecht zu werden. Ein Mittel dies zu tun, sind Aufrufe, humanitäre Hilfsorganisationen wie Islamic Relief oder das Deutsche Rote Kreuz mit Spenden in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Islamic Relief ist eine in Deutschland als gemeinnützig anerkannte humanitäre Hilfsorganisation, die mit anderen deutschen, auch konfessionellen, Hilfsorganisationen zusammenarbeitet. Sie leistet unabhängig von der Konfession r humanitäre Hilfe. International ist Islamic Relief eine Organisation, die eng mit UN-Organisationen, dem Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission, dem Dachverband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen u.a. zusammenarbeitet. Auch an dieser Stelle wird wieder deutlich, dass der Verfassungsschutz mit zweierlei Maß beurteilt, ansonsten müssten die Europäische Kommission und die Vereinten Nationen mit den selben Vorwürfen belastet werden.
E. Nähe der MJD zur IGD bzw. Muslimbruderschaft
Der Verfassungsschutz wirft uns in allen Berichten seit 2005 vor in enger Verbindung zur IGD und damit zur Muslimbruderschaft zu stehen. Diese wird als islamistische Organisation, die die Einführung der Scharia verfolgt, bezeichnet. Damit wird mittelbar der Vorwurf geäußert, wir würden die gleichen politischen Ziele verfolgen.
Diese Vorwürfe sind nicht haltbar und begründen sich aus einer selektiven, verzerrten und willkürlichen Auseinandersetzung mit der Arbeit der MJD. Eine kritische aber faire Auseinandersetzung mit unseren Aktivitäten und Veröffentlichungen würde zweifellos deutlich machen, dass die MJD eine unabhängige und transparente Organisation ist, die sich nicht nur im Rahmen, sondern gerade für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagiert.
Exemplarisch sei hier der Vorwurf beleuchtet, es bestehen Verbindungen zu der Muslimbruderschaft, wie sich darin zeige, dass die MJD ihren Mitgliedern empfiehlt, sich in Fragen des islamischen Rechts an die Aussagen des ECFR (European Council for Fatwa and Research) zu halten. Diese Behauptung ist in dieser Form undifferenziert und nicht haltbar. Es wurde lediglich vor Jahren einmal in einem MJD-Newsletter geschrieben, dass der Vorstand zu der konkreten Frage, ob Versicherungen islamisch erlaubt sind, eine Anfrage an den ECFR verschickt hat. Die MJD hat demnach nie den Rat gegeben sich generell am ECFR zu orientieren, weil dies dem Verständnis der MJD widerspricht.
In der MJD treffen Muslime mit unterschiedlichen Ansichten zu religiösen Themen und Differenzen in der religiösen Praxis zusammen. Dies äußert sich beispielsweise in alltäglichen Dingen wie unterschiedlichen Essenvorschriften. Wir schätzen und respektieren diese Meinungsvielfalt und es liegt uns fern durch Verweis auf eine Rechtsmeinung Uniformität zu schaffen.
Allerdings wird die MJD durch den Alltag muslimischer Jugendlicher und ihrer Arbeit mit speziellen religiösen Fragen konfrontiert. Besonders relevant sind dabei Fragen nach dem Umgang mit Musik, dem Verhältnis zum anderen Geschlecht oder der Erlaubnis in einem nichtmuslimischen Land wählen zu dürfen. Die Kontroverse geht soweit, dass beispielsweise muslimischen Mädchen untersagt wird zu reisen. Ein wichtiger Bestandteil unseres Vereins ist es aber Mädchen dieselben Möglichkeiten zugeben sich zu entfalten und sich bundesweit zu engagieren. Wofür wir regelmäßig in der Kritik von Gruppen stehen, die eine rigidere Auslegung bevorzugen.
Es gibt nur wenige anerkannte Gelehrte die hierzu eine differenzierte Ansicht vertreten und uns als Argumentationshilfe, insbesondere mit den Eltern, dienen. Hierbei ist es uns wichtig moderate Antworten zuliefern, die einerseits den europäischen Kontext berücksichtigen und andererseits der Lebenswelt von muslimischen Jugendlichen gerecht werden. Zugleich sind wir bemüht auf anerkannte Gelehrte zurückzugreifen, denn zu den oben genannten Fragen werden auch von Gelehrten kontroverse und für uns teilweise zweifelhafte Ansichten vertreten. Diesen kann aber nur mit anerkannten Gelehrten entgegen gewirkt werden, denn diese besitzen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz zu Recht eine gewisse Autorität und Akzeptanz. Dies bedeutet aber nicht, dass wir alle Ansichten eines Gelehrten teilen müssen. Im Gegenteil, wir sind auch hier bemüht unseren Mitgliedern und uns selbst eine kritische Auseinandersetzung ans Herz zu legen und demnach Meinungen entsprechend ihrer Vereinbarkeit mit unserem deutschen Islamverständnis anzunehmen oder abzulehnen.
Diese Kriterien sind der Grund weshalb sich die MJD in Teilen auf den ECFR bezieht, denn ungeachtet dessen was man im Übrigen vom ECFR hält oder wie man ihn ideologisch zuordnet, lässt sich nicht ausräumen, dass er zu den Wenigen gehört, die zumindest in Teilbereichen, zufrieden stellende Antworten liefert. Hinzukommt, dass diese religiösen Rechtsgutachten zu den wenigen gehören die durch die englische Sprache auch der MJD und ihren Mitgliedern zugänglich sind.
Die genannten Gesichtspunkte machen deutlich, dass die MJD sich in gewissen Rechtsfragen aus pragmatischen Gründen und nicht aus ideologischer Verbundenheit auf den ECFR bezieht.
Darüber hinaus wird die Zugehörigkeit zur Muslimbruderschaft in aller Regel über eine Nähe zur IGD hergestellt. Allerdings bleiben Belege für diese vage Behauptung aus. Eine nähere Betrachtung genügt um festzustellen, dass es weder strukturelle, noch organisatorische oder finanzielle Abhängigkeiten zwischen der MJD und der IGD gibt. Dies ist auf eine wesentliche Eigenschaft der MJD zurückzuführen, der Unabhängigkeit von jeglichen Organisationen und Personen. Dies ist eine der Grundprinzip denen sich die MJD verbürgt hat, um eine Arbeit zu gewährleisten die von und für die deutsch-muslimischen Jugendlichen gestaltete wird. Wenn es ideelle Überschneidungen zur IGD gibt, dann nur solche die sich unmittelbar aus dem Islam ableiten lassen und die wir folglich mit unzähligen anderen muslimischen Organisationen teilen. Das bezieht sich z.B. auf die fünf Säulen – Glaubensbekenntnis, Gebet, Abgabe für Arme, Fasten, Ramadander 9. Monat im islamischen Kalender; der Fastenmonat.
An dieser Stelle lassen wir es dahin stehen und können lediglich dazu aufrufen sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der ECFR oder die IGD tatsächlich der Muslimbruderschaft nahe stehen oder ob sie, ebenso wie die MJD, zu Unrecht in dieses Lager gerückt werden.
Denn selbst der Verfassungsschutz hat in früheren Zeiten differenziertere Worte für die IGD gefunden. So wurde im Bayrischen Verfassungsschutzbericht 2002 bspw. geschrieben: „...aus den Islamischen Zentren (waren) Verlautbarungen und Ausrufe zu vernehmen, die mit der offiziellen gemäßigten Linie der IGD nicht übereinstimmten...“ oder im NRW- Verfassungsschutzbericht aus 2002: „Bisher wurden gewalttätige Aktionen von Anhängern der (IGD) in Deutschland nicht bekannt. Diese Gruppen geben sich eher moderat und dialogbereit, gerade gegenüber christlichen und jüdischen Organisationen.“
Fakt ist, dass eine nähere Betrachtung der MJD genügt um festzustellen, dass es tatsächlich weder strukturell, noch finanziell oder personell Vernetzung mit der IGD noch anderen Organisationen gibt. Dies ist auf einem essentiellen Wesensmerkmal der MJD, der Unabhängigkeit von jeglichen Organisationen und Personen, zurückzuführen. Dieses Kriterium gehört zu den fest verankerten Prinzipien denen sich die MJD verbürgt hat, um eine Arbeit zu gewährleisten die von und für die deutsch-muslimischen Jugendlichen gestaltet wird.
F. Vorwurf die MJD vertritt einen Absolutheitsanspruch
In einem weiterhin angeführten Zitat aus dem Hessischen Jahresbericht von 2007, dass aus dem Vorwort des Lokalkreis-Handbuches der MJD stammt, heißt es
„Die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD) ist nicht nur eine Organisation, sondern versteht sich vielmehr als Gemeinschaft von muslimischen Jugendlichen, die sich aus voller persönlicher Überzeugung für den Islam als Lebensweg der Mitte entschieden haben. Eines der Aufgaben, die Allah (t) gerade diesen Muslimen aufgetragen hat, ist die Da’wa, d.h. allen Menschen den Islam als umfassenden und von Gott gewollten Lebensweg vorzustellen.“
Obwohl das Zitat aus seinem Zusammenhang gerissen wurde, macht schon dieser Ausschnitt deutlich, dass es der MJD fern liegt, Menschen zu fremdbestimmten Handlungen oder Überzeugungen zu drängen. So wie sie für sich selbst beanspruchen diesen Glaubensweg als mündige Menschen aus freier Überzeugung gewählt zu haben, steht außer Frage dass es auch jedem andere frei steht, sich für oder gegen eine Lebensweise zu entscheiden. Daher beschränkt sich die Da‘wa – wie in der zitierten Passage deutlich wird – nach dem Verständnis allein auf die Vorstellung, Bekanntmachung oder auch Einladung zu einer islamischen Lebensweise.
Deutlicher wird diese Aussage, wenn man anders als der Verfassungsschutz auch noch den zu der Textpassage dazugehörenden, anschließenden Satz nicht ausblendet. Hier heißt es:
„Jeder Mensch hat einen von Gott gegebenen freien Willen, sich für den Islam als Lebensweg zu entscheiden oder auch nicht. Allah (t) sagt im Korandas gesegnete Buch des Islams; wörtlich: „die Rezitation“, „das oft Gelesene“; das Vorgetragene; die Lesung; der Vortrag; das von Allah an Seinen Gesandten Muhammad (saw) offenbarte Buch in arabischer Sprache: Es gibt keinen Zwang im Glauben. (2:256).“
Die korrekte Wiedergabe des Textabschnittes lautet also:
„Die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD) ist nicht nur eine Organisation, sondern versteht sich vielmehr als Gemeinschaft von muslimischen Jugendlichen, die sich aus voller persönlicher Überzeugung für den Islam als den Lebensweg der Mitte entschieden haben. Eines der Aufgaben, die Allah (t) gerade diesen Muslimen auf- getragen hat, ist die Da´wa, d.h. allen Menschen den Islam als umfassenden und von Gott gewollten Lebensweg vorzustellen. Jeder Mensch hat einen von Gott gegebenen freien Willen, sich für den Islam als Lebensweg zu entscheiden oder auch nicht. Allah (t) sagt im Koran: Es gibt keinen Zwang im Glauben. (2:256) Und sprich: "Es ist die Wahrheit von eurem Herrn." Darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will. (18:29)“
Den oben genannten Textabschnitt ohne diesen entscheidenden Abschluss zubringen lässt sich nur als der Versuch verstehen Aussagen zweideutig erscheinen zu lassen, um der MJD eine Haltung zu unterstellen für die es keine Belege gibt und auch nicht geben kann, weil sie nicht der Überzeugung der MJD entspricht.
G. Fazit
Eine Gesamtbetrachtung zeigt, es gibt genügend direkte und eindeutige Äußerungen der MJD zu unserer Arbeit und unseren Zielen und Ansichten. Jedem Außenstehenden ist so eine authentische Einschätzung möglich und es bleiben keine Zweifel an den integrativen Bestrebungen der MJD. Dies haben bei zahlreichen Anlässen alle muslimischen und nichtmuslimischen Kooperationspartner der MJD wiederholt bestätigt.
Es gibt keinerlei Hinweise auf Aktivitäten der MJD, die als verfassungsfeindlich oder als gegen die Grundordnung der BRD gerichtet, gewertet werden könnten. Daher fehlt auch jede Rechtfertigung für die Einstufung des Verfassungsschutzes, denn alle angeführten Zitate sind nicht authentisch:
Sie entstammen entweder falschen oder fehlenden Quellenangaben oder wurden aus dem Kontext gerissen, wie beispielsweise die Zitate von Islamoglu. Andere Zitate stehen in keinerlei Zusammenhang mit der MJD, so das Zitat von Herrn Borgfeld. Schließlich sind viele Zitate nicht einmal in deutscher Sprache und somit uns nicht zugänglich.
Der Verfassungsschutz begnügt sich damit ein Geflecht an personellen Verbindungen mühselig zu konstruieren, anstatt die eigentliche und unmittelbare Arbeit und Aussagen der MJD oder Erfahrungen der nichtmuslimischen Kooperationspartner in die Bewertung einfließen zu lassen.
Diese Gesamtumstände weisen auf die tendenziöse Arbeitsweise des Verfassungsschutzes in der Auseinandersetzung mit der MJD hin. Wir halten dies für bedenklich und einer staatlichen Behörde, die zudem dem Schutz der Verfassung verpflichtet ist, für unwürdig.
Die gesamte Darstellung des Verfassungsschutzes, angefangen von dem Versuch die MJD in die Nähe der IGD und der Muslimbruderschaft zu rücken, bis hin zu dem Versuch, der MJD anhand ihrer Publikationen desintegrative und absolutistische Tendenzen nachzuweisen, gibt unserer Ansicht nach Zeugnis davon ab, dass der Verfassungsschutz in unserem Fall große Defizite im Verständnis seiner Aufgabe und seiner Arbeitsweise aufweist.
Dabei geht es nicht darum, die Aufgabe des Verfassungsschutzes an sich in Frage zu stellen, denn wir sind uns der Notwendigkeit dieser Behörde durch aus bewusst und schätzen diese. Allerdings verkehrt der Verfassungsschutz als Hüter der Verfassung seine Aufgabe ins Gegenteil, wenn er das rechte Maß der Berichterstattung verlässt. Daher setzen wir uns deutlich gegen diese Vorgehensweise zur Wehr und bemühen uns allen Interessierten eine ausgewogene und umfassende Darstellung unserer Arbeit aufzuzeigen. Wir appellieren gleichzeitig an einen kritischen und differenzierten Umgang mit der MJD und daran, sich ein umfassendes Bild von der MJD zu machen. Von der MJD geht keinerlei Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung aus. Im Gegenteil: Wir sind der Überzeugung, dass sich jede/r Jugendliche, die/der sich bei der MJD einbringt, im Anschluss mehr mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung identifiziert als zuvor. Wir sind davon überzeugt, dass MJD-Aktivitäten einen integrativen und partizipativen Charakter haben und signifikant zur Förderung demokratischer Werte beitragen.
Hischam Abul Ola
Vorsitzender der MJD e.V.
Unsere Position zu den Anschuldigungen des Bundesamt für Verfassungsschutz:
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