Haltlose Anschuldigungen der Verfassungsschutzbehörden erschweren Integrationsbemühungen von muslimischen Jugendlichen in Deutschland.
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zur Pressemitteilung (Kurzfassung)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) erhebt in seinem am 21.06.2010 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 diverse Anschuldigungen gegen die Muslimische Jugend in Deutschland e.V. . Diese Anschuldigungen sind allesamt haltlos und lösen bei Mitgliedern und Kennern der MJD Bestürzung und Unverständnis aus. Der offensichtlich konstruierte Verdacht mangelnder Verfassungstreue und der Mangel an persönlichen Kenntnissen der Aktivitäten des Vereins lässt die Arbeitsweise des VS fragwürdig erscheinen.
Die MJD ist eine unabhängige Jugendorganisation, die von Jugendlichen für Jugendliche gegründet wurde und sich als eine deutsche Organisation von jungen deutschen Muslimen versteht. Trotz der kulturellen und ethnischen Vielfalt unter den Mitgliedern der MJD, ist Deutschland Heimat und Lebensmittelpunkt zugleich. Dies drückt sich insbesondere darin aus, dass bei allen MJD Aktivitäten deutsch Umgangs- und Veranstaltungssprache ist. Lange bevor in der deutschen Gesellschaft der Ruf nach mehr Transparenz und mehr Deutschsprachigkeit unter Muslimen laut wurde, hatte dies die MJD bereits voll umgesetzt.
Als muslimische Jugendorganisation betrachten wir es als unsere dringlichste Aufgabe, muslimische Jugendliche bei der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen. Die Frage der Identität ist bei Jugendlichen allgemein und insbesondere bei muslimischen Jugendlichen in Deutschland von höchster Bedeutung. Wir leben Jugendlichen muslimischen Glaubens vor, dass unser Glaube und unser Leben in Deutschland in keinem Widerspruch zu einander stehen, auch wenn sowohl manche Muslime als auch Nichtmuslime anderes behaupten.
Auch das Bekenntnis zu den demokratischen Grundprinzipien, zum staatlichen Gewaltmonopol und zur rechtsstaatlichen Ordnung gehören zu unserem Selbstverständnis. Die MJD vermittelt diese Prinzipien in ihren Veranstaltungen und Kursen genauso selbstverständlich wie das Bekenntnis zur absoluten Gewaltfreiheit. Darüberhinaus setzt sich die MJD aktiv für eine lebendige Diskussion dieser Themen mit christlichen und jüdischen Jugendorganisationen ein. Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej), eine der langjährigen Partner der MJD, stellt mit Blick auf ein im November 2009 gemeinsam durchgeführtes Wochenendseminar fest:
„Die Teilnehmenden näherten sich über die Auseinandersetzung mit der Geschichte und den Artikeln des Grundgesetztes der Frage, welche Verbindung es zwischen den religiösen Grundlagentexten beider Religionen und den Grundrechten gibt. Für alle verdeutlichte sich durch diese Arbeit, dass die Grundrechte etwas gemeinsames für alle in Deutschland Lebenden ist und die beteiligten Verbände und ihre Mitglieder in der Verantwortung stehen, aus ihrem Glauben heraus Verantwortung für die demokratische rechtsstaatliche Gesellschaft zu übernehmen. Diese Grundhaltung die sich in dem Thema wiederspiegelte, zeigte sich bei allen Beteiligten der MJD. Wir erlebten die MJD … als engagierten, um Dialog und Integration bemühten Jugendverband.“
Als Teil der demokratischen Grundprinzipien sehen wir das Grundrecht auf Religionsfreiheit, das wir jedem Menschen weltweit ungeachtet seiner Religionszugehörigkeit, zuerkennen. Auf dieses essentielle Grundrecht berufen wir uns in unserer religiösen Ausrichtung, fühlen uns allerdings vom Verfassungsschutz in diesem beschnitten.
Wir sehen uns daher verpflichtet, die haltlosen Anschuldigungen zurückzuweisen, und die Öffentlichkeit – insbesondere unsere Mitglieder und Partner – auf die fragwürdige Vorgehensweise des VS hinzuweisen. Im Folgenden werden wir darlegen, warum die erhobenen Vorwürfe einer inhaltlichen Prüfung nicht standhalten können.
Der gewichtigste Vorwurf, der im Bericht erhoben wird, basiert auf Auszügen eines angeblichen Schulungsleitfadens über den die MJD desintegrative Lehrinhalte verbreiten würde. Es wird behauptet, dass dieser sogenannte Lehrplan in den Kursen und Veranstaltungen der MJD Verwendung findet. Hier heißt es:
„In einem Schulungsleitfaden der MJD heißt es, ein Teilnehmer sollte nach Abschluss des Kurses dazu „fähig sein, durch die Schönfärberei der westlichen Regierungen zu sehen, welche die tyrannischen muslimischen Herrscher unterstützen und involvieren, um muslimische Regime aktiv zu destabilisieren“.… Eine konsequente Umsetzung derartiger Lehrinhalte würde den grundlegenden Prinzipien einer demokratischen, rechtsstaatlichen Ordnung widersprechen.“
Hierzu ist festzuhalten, dass der zitierte Text uns weder bekannt ist, noch solche Inhalte auf unseren Veranstaltungen vermittelt werden. Der VS unterlässt es aus gutem Grund eine Quelle zu nennen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, woher diese Zitate stammen. Aus MJD Unterlagen stammen sie jedoch mit Sicherheit nicht Die Position der MJD und ihr jahrelanges Engagement zielt auf das genaue Gegenteil, nämlich die Integration muslimischer Jugendlicher in die Mehrheitsgesellschaft und das Vermitteln der Notwendigkeit gesellschaftlicher Partizipation. Das Motto der MJD lautet: Jung – Muslim – Deutsch. Es wird also gerade auf die Vereinbarkeit von “Deutschsein“ und Muslimsein großen Wert gelegt. Weiterhin sieht die MJD es für sich als zentrale Aufgabe an, die Entwicklung einer deutschen bzw. europäischen Identität zu fördern (siehe: MJD Winterakademie 2009), ihren Jugendlichen demokratische Werte zu vermitteln und eindeutig klar zu machen, das sich Demokratie und Religion nicht ausschließen. (siehe: Dialogveranstaltung "Zusammen sind wir Deutschland" , Beteiligung am „Tag des Grundgesetztes“ (Berlin 2008) oder die Tagung „48 Stunden – Religion und Demokratie“).
Jeder, der eine unserer Veranstaltungen besucht und sich vor Ort ein Bild von unserer Arbeit macht, wird dies bestätigen können. So hat Prof. Werner Schiffauer, ein renommierter Migrations- und Integrationsforscher, festgestellt:
„In ihrer Arbeit versucht die Muslimische Jugend Deutschlands aktiv Perspektiven für das Leben eines recht-gläubigen Muslim im Rahmen der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik aufzuzeigen. Sie wirkt damit Bestrebungen von islamistischer Seite entgegen, die die Unvereinbarkeit von Islamwörtlich: „heil sein“, „unversehrt sein“, „Unterwerfung“, „Gottergebenheit“; die Ergebung in Gottes Willen; die Bezeichnung der von Gott für den Menschen vorgesehenen Lebensweise der friedvollen Hingabe und Westen betonen und daraus die Notwendigkeit einer islamischen Revolution ableiten.“
Es sollte klar sein, dass durch die Anschuldigungen und die Behinderung der MJD und ihren gemäßigten, auf friedliche Koexistenz ausgerichteten Inhalten, diejenigen Auftrieb und Bestätigung erhalten, die von der Unvereinbarkeit von Islam und Westen, von Muslimsein und Deutschsein, überzeugt sind.
Weiter wird aufgeführt, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist. Unerwähnt bleibt jedoch, dass die Anschuldigungen sich auf einen Zeitraum beziehen, zu dem der Beschuldigte nicht mehr Mitglied des Vorstandes war und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des VS-Berichts sämtliche Verfahren bereits als unbegründet eingestellt waren, was zu seinen Gunsten spricht. Weiterhin hatten die Ermittlungen zu keiner Zeit einen Bezug zur MJD. Es erscheint höchst fragwürdig, mit welch fadenscheinigen Methoden hier eine Verwicklung der MJD angedeutet wird.
Der VS führt ferner an, dass es sich bei der MJD e.V. um eine der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) nahestehenden Organisation handelt, die wiederum der Muslimbruderschaft zugeordnet wird. Zusätzlich wird durch die Auflistung der MJD im Kapitel zur Muslimbruderschaft der Anschein einer Zugehörigkeit erweckt.
Der VS scheint es nicht für nötig zu halten, diese vage Behauptung zu belegen, indem er ausführt, worin sich diese angebliche Nähe zeigt. Indem dieser Vorwurf ohne jede Erläuterung in den Raum gestellt wird, wird der Anschein erweckt, es handele sich um eine erwiesene Tatsache.
Wir stellen fest, dass es weder strukturell, finanziell noch personell eine Vernetzung oder Abhängigkeit mit der IGD gibt. Die MJD hat sich dem Grundprinzip der Unabhängigkeit von Personen und Organisationen verschrieben, um eine Arbeit zu gewährleisten, die allen muslimischen Jugendlichen in Deutschland und natürlich auch der Mehrheitsgesellschaft dient. Ideelle Überschneidungen zu anderen islamischen Institutionen (zu denen auch die IGD gehört) sowie Schnittmengen mit anderen religiösen und gesellschaftlichen Institutionen, bestehen ausschließlich aus Themen, die sich unmittelbar aus dem Islam ableiten lassen. Folglich teilt die MJD diese Inhalte mit unzähligen anderen muslimischen Organisationen.
Weiterhin wird behauptet, dass Ibrahim El-Zayat auf dem MJD-Meeting 2009 aufgetreten sei. Richtig ist vielmehr, dass Herr El-Zayat auf dieser Veranstaltung einen Vortrag von Prof. Tariq Ramadander 9. Monat im islamischen Kalender; der Fastenmonat, einem der renommiertesten europäischen Islamwissenschaftler und Verfechter des „Euro-Islam“, als Übersetzer begleitet hat. In dem Vortrag „The Role of the Muslim Youth in Europe“ hat Prof. Ramadan unter großem Beifall die Notwendigkeit sich als muslimischer Jugendlicher in die europäische Gesellschaft zu integrieren und zu partizipieren aufgezeigt und es zur religiösen Verpflichtung eines jeden Einzelnen erklärt. Gerade der Inhalt dieses Vortrags ist ein Paradebeispiel, für das stetige Eintreten der MJD, junge Muslime zu mehr gesellschaftlicher Beteiligung anzuregen.
Im weiteren Verlauf wird behauptet, der angebliche Schulungsleitfaden würde Werke führender MB-Ideologen (Muslimbruderschaft-Ideologen) zur Pflichtlektüre empfehlen.
Hierzu stellen wir fest: Die MJD verwendet keinen zentralisierten Schulungsleitfaden. Sofern in den Kursen der MJD Bücher behandelt werden, handelt es sich dabei weder ausschließlich, noch in erster Linie um Literatur sogenannter „MB-Führer“. Wir möchten unseren Teilnehmern vielmehr einen möglichst breit gefächerten Einblick in die Literatur rund um die Themen Muslim, Jung und Deutsch gewähren. Exemplarisch seien hier Werke wie „Mein Weg als Deutscher und Jude“ von Jakob Wassermann, sowie „Das Elixier der Glückseligkeit“ von Ghazali oder „Die Kunst des Liebens“ von Erich Fromm erwähnt, die im gleichen Maße unseren Kurs-Teilnehmern ans Herz gelegt werden.
Bei der Auseinandersetzung mit all diesen Schriften wird eine Betreuung gewährleistet die eine kritische Analyse fördert und die Jugendlichen anregt ein authentisches und ausgewogenes deutsches Islamverständnis zu entwickeln. Insbesondere werden die Besonderheiten eines in Deutschland beheimateten Islams thematisiert und diskutiert.
Abschließend wird vom VS behauptet, die MJD würde ihren Mitgliedern empfehlen, sich in „allen Fragen der islamischen Rechtsauslegung an den Maßgaben des ECFR zu orientieren“. Auch hier fehlt der Beleg. Da wir uns bereits an anderer Stelle ausführlich zu diesem Thema geäußert haben, möchten wir auf unsere Stellungnahme zu den VS-Berichten der Länder und einem kürzlich zur MJD erschienenen Interview im Newsletter „Jugendkultur, Islam und Demokratie“ der Bundeszentrale für politische Bildung verweisen. Der Vollständigkeit halber sei hier lediglich erwähnt, dass die MJD ihren Mitgliedern keine solche Empfehlung gegeben hat.
Fazit:
Keiner der erhobenen Anschuldigungen hält einer inhaltlichen Prüfung stand. Vielmehr besteht der Bericht aus einer Anhäufung nicht belegter Unterstellungen durch die in fragwürdiger Weise ein Verdacht gegen die MJD konstruiert werden soll.
Unsere Partnerorganisationen wie die aej kennen uns und unsere Ziele durch die jahrelange Zusammenarbeit besser und kommen nach Lektüre der VS-Berichte zu dem Ergebnis:
„Ungeeignet ist jedoch an vielen Stellen das Vorgehen seitens des Verfassungsschutzes, mit teils schlecht belegten Fundstellen und sinnwidrig verkürzten Zitaten den Eindruck einer extremistischen Organisation zu erwecken, der dem sämtlicher bisher mit ihr kooperierender Fachleute in Deutschland entgegensteht.“
Wir sind für Kritik durchaus offen, erwarten aber eine faire Auseinandersetzung mit uns und unserer Arbeit. Zu befürchten bleibt, dass gerade dieser Bericht eine desintegrative Wirkung hat, da er diejenigen verleumdet, die sich für die Integration und den Dialog einsetzen und denen in die Hände spielt, die in die entgegengesetzte Richtung denken. Hierzu passt ein Zitat der langjährigen Berliner Integrationsbeauftragten Prof. Barbara John (CDU), die den VS einmal als „Integrationsverhinderungsbehörde“ bezeichnet hat. So ist es bedauerlich, dass die einzige Leistung, die dem VS bescheinigt werden kann, die Behinderung der integrativen Arbeit die durch zahlreiche Jugendliche in der MJD geleistet wird, ist.
Festzuhalten ist auch, dass wir durch diesen Bericht von unserer eigentlichen Arbeit abgehalten werden, und den aufwändigen und kostenintensiven Rechtsweg prüfen und bestreiten müssen.
Wir möchten aber auch deutlich machen, dass wir uns nicht entmutigen lassen, unsere Arbeit fortzusetzen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration junger Muslime in die deutsche Mehrheitsgesellschaft zu leisten. Keine andere muslimische Jugendorganisation spricht so deutlich aus, was bei uns von Beginn an Programm ist. Wir sind muslimisch, jung und deutsch. Deutschland ist unsere Heimat, das Land für das wir uns engagieren mit Verfassungswerten die wir ehren und für die wir einstehen.
Wir möchten uns bei unseren Partnerorganisationen und langjährigen Weggefährten für das ausgesprochene Vertrauen und die Unterstützung bedanken.
Hischam Abul Ola
Vorsitzender der MJD e.V.
- zur Pressemitteilung (Kurzfassung)
- Stellungnahme der MJD zu ihrer Erwähnung in Landes-Verfassungsschutzberichten
Anhänge:
- Stellungnahme - Bundes VS-Bericht 2009 (ausführliche Stellungnahme)
- Erklärung der aej zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der MJD
- Stellungnahme IDA e.V.
- Stellungnahme von Prof. Werner Schiffauer
- Pressemitteilung KJG



